Im Rahmen des Neubaus der Ortsumfahrung Calden im Zuge der Bundesstraße 7 wurde die Umsetzungen von Artenschutzmaßnahmen notwendig. Zur Vermeidung des Eintretens der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG wurden die vorhandenen Baumhöhlen mittels Seilklettertechnik kontrolliert und verschlossen. Zudem wurde die Haselmaus abgefangen und auf geeignete Umsiedlungsflächen verbracht.

Wald
Auftraggeber

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Kassel

Laufzeit
2018 - 2020
Bundesland